Vormerkung für Wohnungswerber

Als gemeinnütziger Bauträger können wir unsere Wohnungen nur an bei uns registrierte und förderbare Wohnungswerber vergeben.

 

Zu diesem Zweck ersuchen wir Sie, das untenstehende PDF-Formular zu laden und vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen an das GEMYSAG-Kundencenter zu schicken.
 

 

Benötigte Unterlagen

  • Reisepass bzw. Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis und Lichtbildausweis all jener Personen die in die Wohnung einziehen werden
  • aktueller Einkommensnachweis all jener Personen, die in die Wohnung einziehen werden
  • Jahreslohnzettel des Vorjahres all jener Personen, die in die Wohnung einziehen werden
  • Zudem für Kinder: Vorliegende Familienbeihilfenbestätigung, Schulbesuchsbestätigung
    (ab dem 15. Lebensjahr) bzw. Inskriptionsbestätigung


Die Wartefrist für Wohnungen kann je nach Lage und Wohnungstyp mehrere Jahre betragen.

Die Wohnungsvergabe selbst erfolgt entsprechend den Vergaberichtlinien des jeweiligen Standortes.

Ablöse

Möbelablösen können ausschließlich auf freiwilliger Basis mit dem Vormieter getroffen werden.
Eventuelle Ablösevereinbarungen haben absolut keinen Einfluss auf die Wohnungsvergaben der GEMYSAG.