FAQs & Infos

Hier finden Sie Informationen zu den Themen, die am häufigsten in unserem Kundencenter nachgefragt werden:

Wohnungsbezug

Neue Wohnung – was ist alles zu tun?

  • Meldebehördliche An-/Ummeldung

Bei Mietvertragsunterfertigung erhält jeder Mieter von uns den unterfertigten Meldezettel. Die Anmeldung des Hauptwohnsitzes ist auf jedem Gemeindeamt bzw. bei jeder Bürgerservicestelle möglich.
 

Hinweis: Sollten Sie jemanden als Mitbewohner (z.B. Lebenspartner) anmelden, müssen Sie als Hauptmieter dessen Meldezettel als Unterkunftgeber unterschreiben.

 

... und weiters:

  • Strom/Gas: An-/Ummeldung
  • Beantragung von Wohnbeihilfe, Mietzinszuschüssen, Förderungen
  • Fernsehen/Rundfunk: An-/Ummeldung (GIS)
  • Internet: An-/Ummeldung
  • Haushaltsversicherung ummelden/abschließen
  • PKW - An-/Ummeldung (innerhalb einer Woche ab Anmeldung)
  • KFZ - Papiere: Adressenänderung
  • Kindergarten/Schule: An-/Ummeldung
  • Adressänderung beim Arbeitgeber bekanntgeben: Möglicherweise bekommen Sie ein bis zwei Sonderurlaubstage.
  • Bekanntgabe Adressenänderung an Bank, Versicherungen, Mobiltelefonbetreiber, u.a.

 

Infos zur Miete

Die Miete ist bis zum 5. jeden Monat im Voraus zu bezahlen und wird üblicherweise mittels Einziehungsauftrag eingehoben.

Jahresabrechnung

Sie erhalten Ihre jährliche Jahresabrechnung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres.

 

In der Jahresabrechnung finden Sie folgende Informationen:

               

Auf der 1. Seite steht der neue Vorschreibungsbetrag. Er beinhaltet neben dem gesetzlichen/vereinbarten Entgelt und der Betriebskostenvorauszahlung auch Beiträge für die Erhaltung und Verbesserung der Wohnanlage sowie einen Betrag zur Deckung der Verwaltungskosten. Sofern Sondervereinbarungen getroffen wurden, können weitere Entgeltbestandteile enthalten sein.

 

Auf Seite 2  finden Sie Ihren gesamten Guthaben-  bzw. Nachzahlungsbetrag aus dem letzten Abrechnungszeitraum (Vorjahr). Außerdem können Sie die Einzelbeträge nach Monaten aufgeschlüsselt sehen. Das Guthaben bzw. der Rückzahlungsbetrag wird im Monat August berücksichtigt.

 

Information über die Betriebs- und Instandhaltungskosten im Detail finden Sie auf den Seiten 3 und 4. Durch die Angabe des Verteilungsschlüssels wird deutlich, welchen Anteil Sie in Bezug zum gesamten Objekt tragen.

Tierhaltung

Artgerechte Tierhaltung

Um eine gute Nachbarschaft zu gewährleisten, bitten wir Sie, vor Anschaffung eines Haustieres zu prüfen, ob dies in Ihrer Wohnung sinnvoll ist.

 

Kleintiere, wie Hamster, Vögel, Kaninchen etc. sind nicht genehmigungspflichtig und dürfen in geeigneten Behältnissen in Ihre Wohnung einziehen. Die Haltung anderer Tiere und das Aufstellen eines Aquariums bedürfen einer Genehmigung durch die GEMYSAG.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass gefährliche Tiere, Reptilien aller Art und sogenannte „Listenhunde“ zum Schutze aller nicht genehmigt werden können.

 

Auf artgerechte Tierhaltung ist zu achten.  Das Tier darf in keiner Weise Ärgernis erregen und weder das Haus noch die Grünanlagen verunreinigen oder gar zerstören. Exkremente sind umgehend zu entfernen. Die durch Verunreinigung oder Beschädigung entstandenen Kosten sind vom Halter zu tragen.

 

Für Fragen zur Haustierhaltung in Ihrer Wohnung steht Ihnen Ihr GEMYSAG Kundencenter zur Verfügung:

T. 050 8882

Kennzeichenlose Fahrzeuge

PKWs ohne Kennzeichen bitte nicht auf den öffentlichen Parkplätzen parken.

Wer ein Auto ohne behördliches Kfz-Kennzeichen abstellen möchte, etwa weil es den Besitzer wechselt, oder weil man ein zweites Fahrzeug mit einem Wechselkennzeichen hat, darf das nicht auf den Besucherparkplätzen tun.

 

Das wiederholte Abstellen auf den allgemeinen Parkplätzen zieht unweigerlich eine Besitzstörungs- bzw. Unterlassungklage nach sich.

Stiegenhäuser

Stiegenhäuser bitte freilassen

Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen in den Stiegenhäusern keinerlei Gegenstände gelagert werden.


Im Brandfall müssen die Fluchtwege frei sein und alle Bereiche für die Feuerwehr ungehindert zugänglich sein.

Parkettböden

Durch die richtige Pflege bleibt Ihr Parkettboden dauerhaft schön.

Bitte reinigen Sie den Boden mit einem weichen Besen, Staubsauger oder einem feuchten Wischtuch.

 

Verwenden Sie Fußmatten bzw. Schmutzfänger im Eingangsbereich. Wasser, Sand und Steinchen sollten immer sofort entfernt werden.

 

  • Nur nebelfeucht wischen und stets geeignete Parkettpflege dem Wischwasser beigeben.
  • Keine Allzweckreiniger, ammoniakhaltige Reiniger oder Scheuermittel verwenden.
  • Filzgleiter unter Stühlen und Tischen verhindern Kratzer.

 

Wichtig ist, den Boden nicht zu oft und nicht zu nass wischen. Putztuch immer gut auswringen, keinesfalls den Boden überschwemmen.

 

Holzmöbel, Parkettböden und Türen lieben ein ideales Raumklima mit Temperaturen zwischen 20 – 23˚C und ca. 40 – 55% Luftfeuchtigkeit.

 

 

Fenster

Die Fenster sind wartungsarm, leicht zu reinigen und zu pflegen.

Bitte verwenden Sie keine aggressiven oder scheuernden Reinigungsmittel.

 

Damit die Funktion der Fenster auf lange Zeit gesichert ist, sollten 1 x jährlich die Beschläge (alle beweglichen Teile) geölt werden.

Türen

Die lackierten Türoberflächen sind sehr pflegeleicht.

Zum Reinigen genügt ein leicht angefeuchtetes weiches Tuch oder Fensterleder.

Bei hartnäckigen Flecken hilft eine milde Seifenlauge.

 

Verwenden Sie bitte keine scheuernden oder aggressiven Putzmittel. Bitte keine Aufkleber und Klebebänder anbringen, diese können ebenfalls die Oberfläche schädigen.

 

  • Kontrollieren Sie von Zeit zu Zeit, ob Drücker und Drückerschilder fest sitzen – bei Bedarf bitte nachziehen.
  • Die beweglichen Teile (Bänder, Schloss und Drücker) sollten 1 x jährlich mit Kugellagerfett geschmiert werden.
  • Beschädigungen auf der Türfläche, an den Kanten oder im Falz müssen umgehend behoben werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu vermeiden.
  • In Feuchträumen sollen die Türen nach dem Baden oder Duschen ggf. trockengewischt werden.

Mülltrennung

Mülltrennung

Um Betriebskosten zu sparen, ist es wichtig, den anfallenden Müll richtig zu entsorgen.

 

Die entsprechenden Mülltonnen befinden sich direkt vor Ihrem Wohnhaus.

Bitte nutzen Sie sie sorgsam.

 

Biotonne

Obst- und Gemüsereste, feste Speisereste, verdorbene Nahrungsmittel, Kaffeesatz, Teebeutel, Eierschalen, Schnittblumen, Pflanzenabfälle.

  • Keine Plastiksäcke einwerfen!

 

Leichtstofftonne

Plastikflaschen, Joghurtbecher, Plastiksackerl, Obst- und Fleischtassen.

Bei Petflaschen bitte Luft rausdrücken, zuschrauben und so platzsparend einwerfen!

 

 

 

Altpapiertonne

Zeitungen, Illustrierte, Prospekte, Kataloge, Pappe, Schachteln und Kartonagen.

  • Schachteln bitte immer flachdrücken bzw. zerkleinern, um Platz im Container zu sparen.

 

 

Glastonne

Altglas nicht im Restmüll entsorgen. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Altglassammelbehälter!
 

 

Öli

Gedankenlose Entsorgung von gebrauchtem Öl oder Fett durch den Abfluss verstopft die Leitungen!

Daher empfehlen wir zum Sammeln von gebrauchtem Speiseöl den praktischen Öli. Sie erhalten ihn kostenlos in Ihrem Abfallsammelzentrum und dort wird er auch wieder ausgetauscht.
 

 

Achtung: Das Ablagern von Sperrmüll an allgemeinen Teilen der Wohnhausanlage ist nicht gestattet. Die dadurch notwendige Entsorgung des Sperrmülls ist kostenintensiv und erhöht die Betriebskosten enorm!

 

Wohnungskündigung, -rückgabe

Wohnungskündigung

Einen unbefristeten Mietvertrag kann der Mieter ohne Begründung kündigen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und per Einschreiben an die GEMYSAG geschickt werden, bzw. persönlich abgegeben werden. Eine mündliche Kündigung  ist nicht rechtsgültig.
 

Die Kündigung muss von jedem Mieter eigenhändig unterschrieben werden. Die im Mietvertrag angeführte Kündigungsfrist (üblicherweise 3 Monate) ist einzuhalten.

Formular Wohnungskündigung

 

 

Nachfolgemieter

Die Wiedervermietung von Wohnungen erfolgt durch die GEMYSAG.

Eine direkte Nachbesetzung durch den ausziehenden Mieter ist nur im Einvernehmen mit der GEMYSAG möglich.

 

 

Abtretung des Mietrechtes

Verlässt der Hauptmieter die Wohnung, kann er sein Mietrecht an seine nahen Angehörigen (Ehegatten, Verwandte in gerader Linie einschließlich der Wahlkinder, Geschwister) abtreten, die mit ihm in den letzten drei Jahren (Geschwister: fünf Jahre) im gemeinsamen Haushalt gewohnt haben.

Eine kürzere Zeit ist ausreichend, wenn die besagten Angehörigen mit ihm die Wohnung bezogen haben oder wenn Kinder bereits seit der Geburt dort gelebt haben.
 

Im Scheidungsfall ist das Gerichtsurteil für die Weitergabe der Wohnung maßgeblich.

 

Todesfall des Hauptmieters

Durch den Tod eines Mieters wird der Mietvertrag nicht aufgehoben.

Eintrittsberechtigt im Todesfall des Hauptmieters sind: Ehefrau bzw. Ehemann, Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte, Kinder, Enkelkinder, Adoptivkinder, Eltern sowie die Geschwister des Verstorbenen.

 

Die Voraussetzung für den Eintritt in den Mietvertrag ist  ein gemeinsamer Haushalt mit der verstorbenen Person im Zeitpunkt des Todes des Hauptmieters und ein dringendes Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten an der Wohnung. Bei LebensgefährtInnen ist weitere Voraussetzung, dass bis zum Tod des Hauptmieters mindestens 3 Jahre hindurch eine ähnlich einer Ehe eingerichtete Haushaltsgemeinschaft mit dem Hauptmieter bestanden hat oder die Wohnung gemeinsam bezogen wurde. Der bestehende Mietvertrag geht auf die eintrittsberechtigten Personen über. Jedoch kann - außer bei minderjährigen Kindern, Ehegatten sowie Lebensgefährten - der Mietzins auf den gesetzlich zulässigen Wert angehoben werden.

 

Tritt keine Person in den Mietvertrag ein, wird der Mietvertrag durch die Verlassenschaft fortgesetzt und ist die Verlassenschaft zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Etwaige Erben sollten daher möglichst rasch eine Kündigung des Mietvertrages und eine Rückgabe des Mietobjekts an die GEMYSAG veranlassen, um unnötige Kosten für die Verlassenschaft und (in weiterer Folge) der Erbschaft zu vermeiden.

Haushaltsversicherung

Die GEMYSAG sichert alle ihre Wohnbauten durch eine Gebäudeversicherung.

Diese Versicherung deckt Schäden am Gebäude, jedoch nicht an der Einrichtung!

 

Daher braucht zusätzlich jede Wohnung eine Haushaltsversicherung, welche von den BewohnerInnen selbst abgeschlossen werden muss.

 

Abwicklung von Versicherungsschäden

Im Schadensfall richtig handeln.

Ein Schaden in der Wohnung ist nie angenehm und sollte daher sofort dem Kundencenter bzw. der Hausverwaltung gemeldet werden, damit die Reparatur desselben unverzüglich veranlasst werden kann.

 

Die Gebäude sind gegen Feuer-, Leitungswasser-, Haftpflichtschäden und weitgehenst gegen Sturmschäden versichert. Versichert sind hier Gebäudebestandteile wie z.B. verklebte Fußböden, Malerei, Fliesen, korrodierte Leitungswasserrohre, Heizungsleitungen. Im Versicherungsumfang sind keine Einrichtungsgegenstände oder persönliche Gegenstände der Mieter/innen inkludiert. Um hier eine Entschädigung im Schadensfall zu erhalten, sollte daher unbedingt eine Haushaltsversicherung abgeschlossen sein. Nach der Meldung eines versicherten Schadens ergeht umgehend eine Schadensmeldung an die Gebäudeversicherung. Für die Koordination der der Reparaturarbeiten ist die Hausverwaltung verantwortlich. Die Höhe des Schadens ist dafür maßgeblich, ob dieser von einem Gutachter besichtigt werden muss oder nicht.